60 Jahre und kein bisschen weise…

Aug 30, 2021Neues aus der (Fach)Welt0 Kommentare

Unlängst habe ich über hier geborene staatenlose Kinder geschrieben – nicht wissend, dass sich genau heute das internationale Übereinkommen zur Verminderung von Staatenlosigkeit zum 60. Mal jährt.

Alarmierende Zahlen

Weltweit geht man davon aus, dass 4,2 Millionen Menschen staatenlos sind – die Dunkelziffer ist vermutlich weit höher. Denn es fehlt wie üblich an validen Daten. In Österreich werden laut Statistik Austria aktuell knapp 18.000 Menschen als staatenlos oder mit ungeklärter bzw. unbekannter Staatsbürgerschaft geführt. Was es für einen jungen Menschen bedeutet, staatenlos aufzuwachsen, habe ich im Fall der Salzburger Studentin Thao beschrieben. Sie sagt wörtlich: „Als Staatenlose fühlst du dich nirgends wirklich zugehörig. Du hast kein Land, das sich für dich verantwortlich fühlt und deine Rechte schützt“. Um diese Zugehörigkeit geht es auch bei der #IBelong-Kampagne der UNHCR, und was für Probleme Staatenlosigkeit in anderen Teilen der Welt mit sich bringt, zeigt dieses Video.

Ziel: Staatenlosigkeit innerhalb von zehn Jahren beenden

2014 wurde ein globaler 10-Punkte-Plan verabschiedet, Staatenlosigkeit bis 2024 zu beenden. Wie es in der UNHCR-Aussendung heißt: „Das Übereinkommen von 1961 ist der wichtigste internationale Vertrag zur Verhinderung und Verringerung von Staatenlosigkeit. Wenn es von allen Staaten angewandt wird, würde kein Kind ohne Staatsangehörigkeit geboren werden – und damit die Staatenlosigkeit letztlich beseitigt.“ Österreich ist weit davon entfernt, das Übereinkommen anzuwenden und die heimischen Gesetze dementsprechend anzupassen. Hier sieht das UNHCR dringenden Handlungsbedarf.

Grotesk: „Erleichterung“ nie exekutiert

Auf dem Papier gibt es sie ja, die Einbürgerungs-Erleichterung für in Österreich geborene staatenlose Kinder. Sie gilt nur zwei Jahre zwischen dem 18. und 20. Geburtstag und wurde seit 2010 in KEINEM einzigen Fall angewendet. Ob es reichen wird, die Frist wie völkerrechtlich vereinbart auf zumindest drei Jahre zu erstrecken? Wohl kaum, wenn die Betroffenen wie bisher nicht einmal über ihre Rechte informiert werden…!

 

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